Krankheiten früh zu erkennen, um sie bestmöglich zu behandeln, ist das Ziel der Vorsorge bzw. der Krebsfrüherkennung. Dies trifft insbesondere für Tumorerkrankungen zu.
Bei gesetzlich krankenversicherten Männern kann die sog. Krebsfrüherkennung ab dem 45. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Sie umfasst festgelegte Leistungen, die für sich genommen, nur einen kleinen Teil möglicher Tumorerkrankungen entdecken können. Nieren-, Blasen- und frühe Prostatakarzinome werden schlecht bis gar nicht erkannt.
Einen Überblick über dieses schmale Programm erhalten Sie unter
Link: Früherkennungsuntersuchungen, die zulasten der GKV angeboten werden
Wir bieten daher neben dem Standardprogramm sinnvolle und vernünftige Zusatzleistungen
(IGEL = individuelle Gesundheitsleistungen) in Form von Ultraschalluntersuchungen und speziellen Laboruntersuchungen an. Diese Leistungen werden bei gesetzlich Krankenversicherten als Selbstzahlerleistung nach der Gebührenordnung für Ärzte in Rechnung gestellt.
Beispiel
Ein beschwerdefreier Mann wünscht eine Vorsorge auch zum Ausschluss eines Nieren- oder Blasentumors. Im Rahmen der gesetzlichen Krebsfrüherkennung bleibt ihm eine Diagnostik verwehrt. Als Selbstzahlerleistung kann diese Frage beantwortet werden und es würden ihm in unserer Praxis Kosten in Höhe von 46,15 € in Rechnung gestellt.
Deshalb: Nutzen Sie unser Angebot und vereinbaren Sie einen Termin zur erweiterten Krebsfrüherkennung.
Einen Überblick über unsere IGEL erhalten Sie
HIER